US-Außenministerium rügt deutsche Inquisition
Im Jahresbericht 2009 des Referats für Demokratie und Menschenrechte des amerikanischen Außenministeriums erhält die Bundesrepublik eine diplomatische Rüge: Zwar respektiere der deutsche Staat die Religionsfreiheit im allgemeinen. Dennoch gebe es "Bedenken bezüglich der Behandlung bestimmter religiöser Minderheiten ..." Der Bericht erwähnt sodann, dass es zu Straftaten von Rechtsextremen gegen Minderheiten, unter anderem auch gegen Religionsgemeinschaften, gekommen sei. Er spricht von "antisemitischen und antimuslimischen Taten". Schließlich heißt es: "Die römisch-katholische und die evangelische Kirche setzten weiterhin ‚Sektenbeauftragte’ ein, um die Öffentlichkeit vor von einigen religiösen Gruppen ... ausgehenden Gefahren zu warnen."
Die Amerikaner sind gegen religiöse Diskriminierung seit jeher besonders hellhörig. Schließlich war ihr Land von Anfang an ein Sammelbecken vieler Glaubensbekenntnisse, weshalb bereits die Bill of Rights von 1791 jegliche Beeinträchtigung der freien Religionsausübung verbietet. Deshalb ist es für das Außenministerium in Washington keine Selbstverständlichkeit, dass es in Deutschland "Sektenbeauftragte" gibt. Der Hinweis auf diesen Zustand kommt in der Diplomatensprache einer Abmahnung der kirchlichen Inquisitionstätigkeit gleich. Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundesrepublik in Sachen Religionsfreiheit in den USA Anstoß erregt.
Dabei sehen die Amerikaner vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Was würden sie wohl sagen, wenn sie wüssten, dass es in Deutschland auf Bundesebene eine Zentralstelle gibt, die Dossiers über religiöse Minderheiten zusammenstellt und hinter dem Rücken der Betroffenen im ganzen Land herumreicht? Das gilt nicht zuletzt für Kirchenaussteiger wie die Urchristen im Universellen Leben. Urchristentum ist den Kirchen ein Dorn im Auge, weshalb sie die Aktivitäten der Urchristen beim Staat in Misskredit bringen. Und wenn die Betroffenen dann wissen wollen, was Ministerialräte und Kirchenräte aus Gerüchten und üblen Nachreden zusammengebraut haben, heißt es: "Die Behördenakten sind geheim." Als Begründung wird angegeben, man müsse die Informanten schützen. Auch die Verleumder? An der Richtigstellung übler Nachreden ist die staatliche Inquisition offenbar nicht interessiert. Es könnte ja sein, dass so mancher Kirchenfunktionär als Lügner entlarvt wird, wie dies beispielsweise im Falle des ehemaligen Kolpingfunktionärs und Landrats von Würzburg Waldemar Zorn geschah. Doch die Urchristen lassen sich nicht entmutigen: Über ihr Recht auf Akteneinsicht wird demnächst das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Quelle: © 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org
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