Sonntag, 17. Januar 2010

US-Außenministerium rügt deutsche Inquisition

US-Außenministerium rügt deutsche Inquisition

Im Jahresbericht 2009 des Referats für Demokratie und Menschenrechte des amerikanischen Außenministeriums erhält die Bundesrepublik eine diplomatische Rüge: Zwar respektiere der deutsche Staat die Religionsfreiheit im allgemeinen. Dennoch gebe es "Bedenken bezüglich der Behandlung bestimmter religiöser Minderheiten ..." Der Bericht erwähnt sodann, dass es zu Straftaten von Rechtsextremen gegen Minderheiten, unter anderem auch gegen Religionsgemeinschaften, gekommen sei. Er spricht von "antisemitischen und antimuslimischen Taten". Schließlich heißt es: "Die römisch-katholische und die evangelische Kirche setzten weiterhin ‚Sektenbeauftragte’ ein, um die Öffentlichkeit vor von einigen religiösen Gruppen ... ausgehenden Gefahren zu warnen."

Die Amerikaner sind gegen religiöse Diskriminierung seit jeher besonders hellhörig. Schließlich war ihr Land von Anfang an ein Sammelbecken vieler Glaubensbekenntnisse, weshalb bereits die Bill of Rights von 1791 jegliche Beeinträchtigung der freien Religionsausübung verbietet. Deshalb ist es für das Außenministerium in Washington keine Selbstverständlichkeit, dass es in Deutschland "Sektenbeauftragte" gibt. Der Hinweis auf diesen Zustand kommt in der Diplomatensprache einer Abmahnung der kirchlichen Inquisitionstätigkeit gleich. Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundesrepublik in Sachen Religionsfreiheit in den USA Anstoß erregt.

Dabei sehen die Amerikaner vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Was würden sie wohl sagen, wenn sie wüssten, dass es in Deutschland auf Bundesebene eine Zentralstelle gibt, die Dossiers über religiöse Minderheiten zusammenstellt und hinter dem Rücken der Betroffenen im ganzen Land herumreicht? Das gilt nicht zuletzt für Kirchenaussteiger wie die Urchristen im Universellen Leben. Urchristentum ist den Kirchen ein Dorn im Auge, weshalb sie die Aktivitäten der Urchristen beim Staat in Misskredit bringen. Und wenn die Betroffenen dann wissen wollen, was Ministerialräte und Kirchenräte aus Gerüchten und üblen Nachreden zusammengebraut haben, heißt es: "Die Behördenakten sind geheim." Als Begründung wird angegeben, man müsse die Informanten schützen. Auch die Verleumder? An der Richtigstellung übler Nachreden ist die staatliche Inquisition offenbar nicht interessiert. Es könnte ja sein, dass so mancher Kirchenfunktionär als Lügner entlarvt wird, wie dies beispielsweise im Falle des ehemaligen Kolpingfunktionärs und Landrats von Würzburg Waldemar Zorn geschah. Doch die Urchristen lassen sich nicht entmutigen: Über ihr Recht auf Akteneinsicht wird demnächst das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.


Quelle: © 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

Dienstag, 12. Januar 2010

Arbeitgeber Kirche - von Nächstenliebe keine Spur

Arbeitgeber Kirche -
von Nächstenliebe keine Spur

titelte am 7.1.2010 Focus online und schildert, wie brutal die beiden Großkirchen mit ihren Arbeitnehmern umgehen.

1,3 Millionen Arbeitnehmer in 50.000 Unternehmen sind dem kirchlichen Wirtschaftkonzern zuzurechnen. Womit Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen zu rechnen haben, beschreibt das Magazin wie folgt: „Der Dienst unter dem Kreuz ist knallhart reglementiert. Gerade, was den Kündigungsschutz angeht, haben die gottergebenen Chefs Privilegien, von denen jeder weltliche Arbeitgeber nur träumen kann.“ Was bedeutet das? „Anders als die meisten weltlichen Arbeitgeber können die Kirchen damit sogar das Privatleben ihrer Mitarbeiter zur Chefsache machen. Ein anstößiger Lebenswandel beziehungsweise das, was die Kirche dafür hält, genügt für einen Rauswurf.“

Mit dem anstößigen Lebenswandel sind nicht die pädophilen Priestermänner gemeint, die in der Regel nur von Dienststelle zu Dienststelle versetzt werden, der Focus berichtet u.a. von einer Lehrerin eines katholischen Gymnasiums, die ihren Job nur deshalb verlor, weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet hatte. Weiter heißt es im Focus: „Recht rabiat gehen die katholischen Arbeitgeber auch mit Mitarbeitern um, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen. Die Marschroute legte kein Geringerer fest, als der heutige Papst.“

Dies sind nur zwei Beispiele von der langen Liste der betroffenen leidtragenden Arbeitnehmer. Es ist dem Focus hoch anzurechnen, dass er den Mut hat, die umstrittenen Machenschaften der kirchlichen Wirtschaftskonzerne aufzudecken. Ein Mut, den die deutsche Gerichtsbarkeit nicht immer aufbringt. Wer bislang dachte, dass der deutsche Staat für eine gerechte Behandlung der Arbeitnehmer seines Landes sorgen würde, der wurde durch den Focus-Artikel eines besseren belehrt: „Einzig Brüssel hat den autoritären Gottesleuten den Kampf angesagt. Mehrmals hat die Bundesregierung inzwischen schon Post von der EU-Kommission erhalten. Die Art und Weise, wie derzeit mit kirchlichen Arbeitnehmern umgegangen werde, belege eine „mangelhafte Umsetzung der europäischen Gleichstellungsrichtlinie“. Die Vorgabe aus Brüssel lautet daher: Deutschland muss seinen Diskriminierungsschutz verbessern und die kirchlichen Sonderrechte beim Kündigungsschutz begrenzen.“

Bislang dürfen kirchliche Arbeitnehmer in Deutschland vor Gericht nicht auf Gerechtigkeit hoffen. Der Focus schreibt: „Was die Kirche von ihren Beschäftigten verlangen darf, ist allein ihre Angelegenheit. Das gilt selbst dann, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nach staatlichem Recht nicht zu beanstanden ist. Die Arbeitsgerichte müssen bei der Überprüfung einer Kündigung „die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe“ zugrunde legen. Was ein Verstoß gegen wichtige Grundsätze ist, dürfen die Gerichte also nicht objektiv entscheiden, sondern allein anhand der kirchlichen Vorgaben.“

Geht es also um die Entscheidungsbefugnis über kirchliche Angestellte, lässt sich die Kirche nicht durch Arbeitnehmerrechte, die für alle anderen Staatsbürger gelten, zur Ordnung rufen. Aber das Geld, das alle anderen Staatsbürger mit den Steuern aufbringen, nimmt sie ohne Skrupel: nicht nur über 14 Milliarden an Subventionen jährlich, sondern auch weitere 10 Milliarden, mit denen kirchliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser... zu über 90% vom Staat finanziert werden.

Der Focus schreibt vom „Staat im Staate“ und „was Recht ist, bestimmt die Kirche“.
Es scheint, als müsse Reinhard Mey sein Lied „Sei wachsam“ umschreiben, in dem es heißt: „Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: - Halt Du sie dumm, ich halt sie arm.“ - Die Kirche hat offenbar längst auch die Aufgabe des Ministers übernommen.

Quelle:
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