Donnerstag, 18. Juni 2020

Finanzierungsreform - Neue Pläne für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen

Finanzierungsreform - Neue Pläne für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen: FinanzierungsreformNeue Pläne für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen

Über eine halbe Milliarde Euro bekommen die Kirchen in Deutschland jährlich zusätzlich zu den Kirchensteuern. Diese sogenannten Staatsleistungen sind ein Ersatz für Enteignungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Jetzt legt die Opposition im Bundestag dazu einen neuen Vorschlag vor.

Von Rainer Brandes
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Sechs katholische Bischhöfe stehen in violetten Soutanen mit weißen Chorhemden gekleidet während einer Messe in einer Bank. Sie haben die Hände zum Gebet gefaltet. (dpa / picture alliance / Frank Rumpenhorst)
Bis vor einigen Jahren zahlten einige Bundesländer die Gehälter von Bischöfen (dpa / picture alliance / Frank Rumpenhorst)

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Rund zwölf Milliarden Euro Kirchensteuer gehen jedes Jahr an die evangelische und katholische Kirche. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass seit einhundert Jahren die beiden Kirchen auch aus allgemeinen Steuermitteln sogenannte Staatsleistungen erhalten – zuletzt waren es rund 548 Millionen Euro im Jahr. Und diese Staatsleistungen haben einen großen Vorteil: Sie kommen verlässlich, während die Kirchensteuern konjunkturbedingt schwanken. Das merken die Kirchen gerade schmerzlich in der Corona-Krise. Dennoch könnte es mit den Staatsleistungen bald vorbei sein.