Dienstag, 12. Januar 2010

Arbeitgeber Kirche - von Nächstenliebe keine Spur

Arbeitgeber Kirche -
von Nächstenliebe keine Spur

titelte am 7.1.2010 Focus online und schildert, wie brutal die beiden Großkirchen mit ihren Arbeitnehmern umgehen.

1,3 Millionen Arbeitnehmer in 50.000 Unternehmen sind dem kirchlichen Wirtschaftkonzern zuzurechnen. Womit Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen zu rechnen haben, beschreibt das Magazin wie folgt: „Der Dienst unter dem Kreuz ist knallhart reglementiert. Gerade, was den Kündigungsschutz angeht, haben die gottergebenen Chefs Privilegien, von denen jeder weltliche Arbeitgeber nur träumen kann.“ Was bedeutet das? „Anders als die meisten weltlichen Arbeitgeber können die Kirchen damit sogar das Privatleben ihrer Mitarbeiter zur Chefsache machen. Ein anstößiger Lebenswandel beziehungsweise das, was die Kirche dafür hält, genügt für einen Rauswurf.“

Mit dem anstößigen Lebenswandel sind nicht die pädophilen Priestermänner gemeint, die in der Regel nur von Dienststelle zu Dienststelle versetzt werden, der Focus berichtet u.a. von einer Lehrerin eines katholischen Gymnasiums, die ihren Job nur deshalb verlor, weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet hatte. Weiter heißt es im Focus: „Recht rabiat gehen die katholischen Arbeitgeber auch mit Mitarbeitern um, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen. Die Marschroute legte kein Geringerer fest, als der heutige Papst.“

Dies sind nur zwei Beispiele von der langen Liste der betroffenen leidtragenden Arbeitnehmer. Es ist dem Focus hoch anzurechnen, dass er den Mut hat, die umstrittenen Machenschaften der kirchlichen Wirtschaftskonzerne aufzudecken. Ein Mut, den die deutsche Gerichtsbarkeit nicht immer aufbringt. Wer bislang dachte, dass der deutsche Staat für eine gerechte Behandlung der Arbeitnehmer seines Landes sorgen würde, der wurde durch den Focus-Artikel eines besseren belehrt: „Einzig Brüssel hat den autoritären Gottesleuten den Kampf angesagt. Mehrmals hat die Bundesregierung inzwischen schon Post von der EU-Kommission erhalten. Die Art und Weise, wie derzeit mit kirchlichen Arbeitnehmern umgegangen werde, belege eine „mangelhafte Umsetzung der europäischen Gleichstellungsrichtlinie“. Die Vorgabe aus Brüssel lautet daher: Deutschland muss seinen Diskriminierungsschutz verbessern und die kirchlichen Sonderrechte beim Kündigungsschutz begrenzen.“

Bislang dürfen kirchliche Arbeitnehmer in Deutschland vor Gericht nicht auf Gerechtigkeit hoffen. Der Focus schreibt: „Was die Kirche von ihren Beschäftigten verlangen darf, ist allein ihre Angelegenheit. Das gilt selbst dann, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nach staatlichem Recht nicht zu beanstanden ist. Die Arbeitsgerichte müssen bei der Überprüfung einer Kündigung „die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe“ zugrunde legen. Was ein Verstoß gegen wichtige Grundsätze ist, dürfen die Gerichte also nicht objektiv entscheiden, sondern allein anhand der kirchlichen Vorgaben.“

Geht es also um die Entscheidungsbefugnis über kirchliche Angestellte, lässt sich die Kirche nicht durch Arbeitnehmerrechte, die für alle anderen Staatsbürger gelten, zur Ordnung rufen. Aber das Geld, das alle anderen Staatsbürger mit den Steuern aufbringen, nimmt sie ohne Skrupel: nicht nur über 14 Milliarden an Subventionen jährlich, sondern auch weitere 10 Milliarden, mit denen kirchliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser... zu über 90% vom Staat finanziert werden.

Der Focus schreibt vom „Staat im Staate“ und „was Recht ist, bestimmt die Kirche“.
Es scheint, als müsse Reinhard Mey sein Lied „Sei wachsam“ umschreiben, in dem es heißt: „Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: - Halt Du sie dumm, ich halt sie arm.“ - Die Kirche hat offenbar längst auch die Aufgabe des Ministers übernommen.

Quelle:
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