Donnerstag, 17. Dezember 2009

Lutherische Intoleranz gegen Andersgläubige

Lutherische Intoleranz
gegen Andersgläubige

Wess´ Brot ich ess, dess´ Lied ich sing ... Daran müssen sich auch Mitglieder und Angestellte der Evangelischen Kirche halten, wenn es um die von Luther angeordnete Intoleranz gegenüber Andersgläubigen geht. In der Luther-Kirche gilt z.B. bis heute:
Wer bei „Ketzern“ arbeitet, wird ausgeschlossen!

Mehrere neue Fälle wurden nun bekannt:

1. Fall: Erzieherin eines evangelischen Kindergartens darf nicht bei Ketzern arbeiten

Einer Erzieherin, die seit 15 Jahren in einem Evangelischen Kindergarten arbeitet, wurden, als die Kinderzahlen zurückgingen, ihr Arbeitseinsatz sowie ihre Gehaltsbezüge gekürzt. Sie suchte einen Einkommensausgleich und bewarb sich bei einem mittelständischen Unternehmen als Reinigungshilfe für zwei Stunden am Tag auf 400 Euro-Basis. Darüber informierte sie auch die für den Kindergarten zuständige Pfarrerin, die dies akzeptierte.

Da die Verantwortlichen des Unternehmens, in dem die Erzieherin arbeiten wollte, jedoch weder lutherisch noch katholisch, sondern Nachfolger des Nazareners sind und somit dem Universellen Leben aller Kulturen Weltweit nahe stehen, kam es, als dies in der lutherischen Kirche bekannt wurde, zum Eklat.

Nach einigen Wochen erhielt die Erzieherin von einem evangelischen Oberkirchenrat aus Karlsruhe einen Brief, mit dem sie aufgefordert wurde, ihre Aushilfstätigkeit „unverzüglich, jedoch bis spätestens zum 30.11.2009“ zu beendigen, „andernfalls sehen wir uns gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden.“ Als Grund für diese Nötigung gab der Oberkirchenrat an: Die Firma sei „eng mit der Vereinigung Universelles Leben verbunden“, die „von der Landeskirche als eine Sekte mit stark kirchenfeindlichen Interessen eingestuft“ werde. Dann hieß es weiter: „Sie sind als Erzieherin in einem kirchlichen Kindergarten tätig. Damit verbunden ist die Dienstpflicht, den Ihnen von den Eltern anvertrauten Kindern, christliches Gedankengut zu vermitteln und vorzuleben. Es ist daher davon auszugehen – jedenfalls nicht auszuschließen -, dass angesichts der Sekte, mit der Ihre nebenberufliche Tätigkeit eng verbunden ist, die Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten als Erzieherin bei einem kirchlichen Anstellungsträger und dessen Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Des weiteren wird das Ansehen Ihres christlichen Anstellungsträgers in hohem Maße geschädigt, wenn Sie nach Verlassen des Kindergartens, nach Altfeld zum Universellen Leben fahren, dies bleibt auch der Gemeinde und vor allem den Eltern nicht verborgen.“

Die Erzieherin fühlte sich durch diesen Brief massiv bedroht und kündigte ihren Aushilfsjob, um ihren Arbeitsplatz in dem evangelischen Kindergarten nicht zu verlieren. Sie kann dort nun weiter „christliches Gedankengut vermitteln und vorleben“.

Welches Gedankengut mag das sein, an das der Oberkirchenrat dachte, als er der Erzieherin das Messer auf die Brust setzte? „Wer bei Ketzern zwei Stunden täglich putzt, hat bei uns nichts zu suchen“, war wohl der Grundgedanke des Kirchenbeamten, dessen Mentalität ersichtlich von Luthers Intoleranz gegenüber Andersgläubigen geprägt ist. Nur wer lutherisch oder katholisch ist, gilt hier als christlich.

Passend dazu ein Interview, das die Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann nach Ihrer Wahl zur Vorsitzenden der Evangelischen Kirche Deutschlands gab. Wörtlich sagte Sie damals: „Ich denke, wir sind eine sehr gut christliche evangelische Kirche, das kann ich ganz deutlich sagen, weil, wenn Sie im Augsburger Bekenntnis einmal nachlesen, Art.7, dann steht da ganz deutlich drin: ‚Kirche ist da, wo das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß dargereicht werden.’ Das ist in unserer Kirche der Fall. Insofern habe ich keine Sorge darum, dass sie nicht ‚christlich’ wäre.“

Gilt das auch für den vorliegenden Fall? Auf Christus bezog Margot Käßmann sich jedenfalls nicht, sondern auf einen Artikel im evangelisch-lutherischen „Augsburger Bekenntnis“ und auf die kirchlichen Sakramente. Jetzt müssen diese Sakramente den Lohnausfall der Erzieherin kompensieren, nachdem der Oberkirchenrat aus Karlsruhe mit seiner Drohung dafür gesorgt hat, dass „das Evangelium rein verkündigt“ wird, wie Margot Käßmann es in Ihrem Interview versicherte.

Zur Information sei angemerkt, dass das mittelständische Unternehmen, bei dem die Erzieherin arbeiten wollte, ein selbständiger Betrieb ist, an dem die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nicht beteiligt ist. Die Betriebsverantwortlichen fühlen sich dem Universellen Leben zugehörig, die Mehrzahl der Mitarbeiter sind jedoch Katholiken, Protestanten, Muslime oder Atheisten, die dort ihr Brot verdienen und ihre Steuern bezahlen - Steuern, die zusammen mit dem Steueraufkommen des Unternehmens dann wieder dafür verwendet werden, dass die Luther-Kirche vom Staat Subventionen in Milliardenhöhe erhält. Doch ohne schlechtes Gewissen nimmt die Kirche dieses Geld und nennt sich „christlich“, obwohl sie Anstand und Moral gegenüber Mitarbeitern ignoriert, indem man sie hinauswirft, wenn sie die Fenster bei Menschen putzt, die nicht lutherisch oder katholisch sind

2. Fall: Wer bei Ketzern arbeitet, muss aus der Luther-Kirche austreten

Ein anderer evangelisch-lutherischer Pfarrer wütet dagegen, dass die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma in einer von Urchristen geführten Naturklinik Krankenzimmer reinigt. Sie wurde von ihrem Pfarrer telefonisch aufgefordert, diese Arbeit zu beenden, weil die Klinik etwas mit dem Universellen Leben zu tun habe; wenn sie die Arbeit nicht aufgebe, könne sie ja aus der Kirche austreten. Die Frau hat zwei Kinder und ist zur Sicherung ihrer und ihrer Kinder Existenz auf diese Arbeit dringend angewiesen. Solche Existenzsorgen kennen Pfarrer und Bischöfe einer staatlich finanzierten Kirche natürlich nicht, die in Deutschland vom Staat mit Milliarden und Abermilliarden von Euro überhäuft werden. Dafür erteilen sie die Sakramente und glauben an ihre Dogmen und Bekenntnisse und fühlen sich deshalb christlich.
3. Fall: Wer die Luther-Kirche verlässt, bekommt keine Anstellung

Beim Evangelisch-Lutherischen Pfarramt Burgpreppach bat eine Frau kürzlich darum, aus dem Taufregister gestrichen zu werden, weil sie aus der Kirche ausgetreten sei und deshalb auch in den Kirchenbüchern nicht mehr festgehalten werden will. Pfarrer Utz teilte ihr darauf hin unter anderem mit, dass sie aufgrund ihres Kirchenaustritts „bei keinem evangelischen oder katholischen Arbeitgeber mehr Anstellung finden“ könne. Es ist wie in einem lutherischen Gottesstaat, dessen Religionspolizei jeden ausgrenzt, der ihren Glauben nicht teilt.

Bei diesem lutherischen Alleinvertretungsanspruch stellt sich die Frage, wie lange es den Menschen noch zugemutet wird, dass der Staat aus den allgemeinen Steuergeldern Kirchen finanziert, die sich so verhalten.


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